Interessierte und musikbegeisterte Menschen haben die Möglichkeit des Orgelunterrichtes sowie des Chorleitungsunterrichtes. Am Ende der Ausbildung stehen die D-Prüfung, bzw. C-Prüfung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker.
Die Ausbildung bis zum Befähigungsnachweis (D-Prüfung) dauert ein Jahr und umfasst die Fächer gottesdienstliches Orgelspiel, Orgelliteraturspiel, Singen, Gemeindesingleitung, Chorleitung, Liturgik, Hymnologie, Orgelkunde. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung sind elementare Kenntnisse im Klavierspiel und ein Mindestalter von 14 Jahren.
Die Ausbildung mit dem Ziel der C-Prüfung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, z.B. einer Mindestteilnehmerzahl.
Informationen zu den Ausbildungsgängen erteilt Kirchenmusikdirektor Gerd Weimar.