Ziel der Stiftung Kirchenmusik im Sauerland ist es, die Finanzierung unserer kirchenmusikalischen Arbeit in der Region langfristig und nachhaltig auf eine solide Basis zu stellen.
Der Kirchenkreis Arnsberg hat mit 100.000,– Euro einen Stiftungsstock gelegt. Durch Zustiftungen soll das Stiftungskapital vermehrt werden. Aus dem Erlös der Anlagen wird die kirchenmusikalische Arbeit finanziert.
Die treuhänderische Verwaltung der Stiftung liegt bei der Verwaltung des Ev. Kirchenkreises Arnsberg. Zuwendungsbescheinigungen werden hier ausgestellt. Der Stiftung Kirchenmusik entstehen keine Personalkosten. Die gesamten Erträge kommen zu 100% dem Stiftungszweck zugute. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand lädt jährlich die Stifterinnen und Stifter zu einer Stifterversammlung ein.
Spende oder Zustiftung?
Wir freuen uns über Zustiftungen und Spenden. Während Zustiftungen langfristig angelegt werden, sind Spenden zeitnah im Rahmen des Stiftungszwecks zu verwenden.
Der Staat fördert Zustiftungen durch Steuerfreibeträge. Zuwendungen an unsere Stiftung wirken steuermindernd bei der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Je nach der zugewendeten Summe kommen Stifter in den Genuss erheblicher Vergünstigungen.
Über den „normalen“ Spendenabzug des zu versteuernden Einkommens hinaus werden Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung zusätzlich jährlich in Höhe von bis zu 20.450,– Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dies gilt Jahr für Jahr.
Bei Zustiftungen von 50.000,–Euro und mehr kann die Stifterin oder der Stifter ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen, das aus den Erträgen der Stiftung gefördert werden soll.
Eine Investition in die Zukunft
Manche Menschen möchten ihr Vermögen oder einen Teil davon einer Stiftung als Vermächtnis oder als Erbe zugute kommen lassen. Sie wissen, dass das Geld dann für nachfolgende Generationen erhalten bleibt und dass die Zinsen in ihrem Sinne verwendet werden. Wir freuen uns, wenn die Stiftung Kirchenmusik im Sauerland in Testamenten bedacht wird.
Auch juristische Personen (z.B. Firmen) können zustiften. Qualifizierte kulturelle Angebote sind ein wichtiger Standortfaktor. Unsere musikalische Arbeit trägt zu einem attraktiven Lebensumfeld im Hochsauerlandkreis bei.
Wir informieren Sie gerne darüber, wie gestiftet oder gespendet werden kann und wie Zuwendungen an unsere Stiftung steuerlich abgesetzt werden können.
Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner Hartmut Köllner.